top of page

AGB zum Vertrag  -An-/Vermietung der Villa Ela - Ferienappartements

 

Vorwort:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

werte Gäste,

 

bevor Sie unsere Ferienappartement/-s mieten, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen unsere AGB.

 

Uns ist sehr wichtig, dass Sie einen gelungenen Urlaub haben und bei uns sehr bald erneut buchen. Die Voraussetzungen hierfür haben wir bzgl. Ihrer Unterkunft geschaffen.

Hierzu gehören auch klare Verträge und AGB. Unsere AGB basieren auf die Reise- und Zahlungsbedingungen der Reiseveranstalter für die Anmietung einer Ferienwohnung/ Appartements gemäß geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die AGB sind somit Bestandteil eines mit Ihnen geschlossenen Vertrages und/oder unserer (evtl. beiliegenden) Buchungsbestätigung.

Wir sind sehr tierlieb und selbst Raucher. Wir müssen jedoch Rücksicht auf all unsere Gäste nehmen (z. B. Allergiker, Nichtraucher etc.), weshalb wir um Nachsicht bzw. Verständnis für die entsprechenden Untersagungen in den AGB bitten.

Wir danken Ihnen für das Lesen unserer AGB und freuen uns, Sie bald bei uns in der Villa Ela begrüßen zu dürfen!

 

Eigentümerin/Vermieterin

Gabriele Basigos

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen/

Appartements in der Villa Ela, Kaligata, Kefalonia, GR

 

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

1.1 Die Vermieterin vermietet an den Mieter die im Vertrag bzw. in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung näher 

      bezeichnete Unterkunft für die in dem Vertrag/der Bestätigung angeführten Zeit und angegebene Personenzahl.

1.2 Das Mietobjekt ist vollständig möbliert und ausgestattet/eingerichtet.

1.3 Bei nicht zufriedenstellender Reinigung hat der Mieter das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich der

      Vermieterin vor Ort mitteilt.

 

1.4 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 bzw. 2 Haustür-/Wohnungsschlüssel.

 

§ 2 Mietzeit, An- und Abreise

 

2.1 Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in dem Vertrag / der verbindlichen Buchungsbestätigung genau

      bezeichnet ist, an den Mieter vermietet. Mindestbuchungszeit ist jeweils eine Kalenderwoche.


2.2 Das Mietobjekt kann am Anreisetag flexibel zwischen 13:00 und 23:00 Uhr bezogen werden.


2.3 Eine frühere oder spätere Anreisezeit ist zuvor mit der Vermieterin zu klären. Bitte beachten Sie, dass es

      -aufgrund von Reinigungsarbeiten oder der Abreise von Gästen- vereinzelt zu Verzögerungen beim Bezug

      Ihrer Ferienwohnung kommen kann.


2.4 Am Abreisetag verlässt der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr. Bei Bedarf (z. B.

      späterer Abflug) sorgt die Vermieterin für eine sicherere Unterstellung des Mietergepäcks.


2.5 Sollte der Mieter die Unterkunft am Abreisetag aufgrund eines späten Rückfluges länger bewohnen

      wollen, so muss dies schon bei der Buchung berücksichtigt werden, derweil dann ein weiterer Miettag  

      anfallen kann. Weitere Details diesbezüglich können z. B. vor Ort mit der Vermieterin abgeklärt werden.

 

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

 

3.1 Der komplette Mietpreis ist im Vertrag/in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung konkret

      aufgeschlüsselt.


3.2 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand

      an die Vermieterin zu übergeben. Die Schlüssel müssen an die Vermieterin ausgehändigt bzw. auf

      Anweisung der Vermieterin im Objekt zu belassen.


3.3 Der vertraglich vereinbarte Mietbetrag ist wie folgt zu entrichten:

 

Die Anzahlung in Höhe von 50% ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung auf das von der Vermieterin im Vertrag/der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen.

 

Die Restzahlung ist spätestens 30 Kalendertage vor Reiseantritt auf das gleiche Konto zu zahlen. Evtl. andere Vereinbarungen sind vor einer Buchung mit der Vermieterin zu klären. Sie bedürfen ausdrücklich dem schriftlichen Einverständnis der Vermieterin.

 

Sollte die Zeit zwischen Buchungsbestätigung und Reiseantritt kürzer als 30 Kalendertage sein, ist der gesamte Mietbetrag bei Buchungsbestätigung sofort zu entrichten.

 

Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne Nennung weiterer Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

3.4 Im Interesse aller Gäste (z. B. Allergiker etc.) können wir das Mitbringen von Haustieren nicht

      gestatten.

3.5 Aus mehrjähriger Erfahrung wünschen die Gäste eine Vollreinigung des Appartements (inkl. Hand-/Badetüchern etc.) 1x in der            Woche. Sollten Sie mehrmalige Vollreinigung in der Woche wünschen (wie in unseren Serviceausführungen dargelegt), müssen          Sie es uns frühzeitig bei Ihrer Buchungsanfrage/Buchung schriftlich mitteilen, derweil wir (bzgl. Reinigungspersonal) ebenfalls          frühzeitig planen müssen, um es sicher zu stellen. Für jede weitere/gewünschte Vollreinigung zwischendurch müssen wir einen          Betrag von € 40,00 erheben, welchen Sie nach der Vollreinigung in bar an uns entrichten müssen.

 

3.6 Für die Entreinigung des Appartements erheben wir einen einmaligen Betrag von € 50,00. Wir überlassen es Ihnen, ob wir diesen        Betrag bei Ihrer Buchung zu dem Mietpreis hinzufügen sollen oder ob Sie den Betrag bei Ihrer Abreise an uns in bar entrichten.          Dies fragen wir natürlich bei Ihrer Buchung/Buchungsanfrage nach.


3.7 Im Interesse aller Gäste ist das Rauchen innerhalb aller Räume untersagt.. Die Vermieterin kann bei einem

      diesbezüglichen Verstoß zu jederzeit eine fristlose Kündigung aussprechen und den sofortigen Auszug

      (sogar mit polizeilicher Unterstützung) anordnen/verlangen. In einem solchen Fall verwirkt der Mieter das

      Recht auf jedwede Rückzahlung (für z. B. der restlichen Mietzeit) oder sonstig titulierten Schadensersatz.

 

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

 

4.1 Storniert ( kündigt ) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu

      denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die unten aufgeführt

      anteiligen Mieten ( ausschließlich der Endreinigung ) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

 

4.1a Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleichen Bedingungen. Es ist 

        empfehlenswert eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

Kündigung / Stornierung:

Bei einem Rücktritt des Mieters bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 30% der Gesamtmiete.

 

Bei einem Rücktritt vom 30. bis 15. Tag vor Mietbeginn 70% der Gesamtmiete.

 

Bei einem Rücktritt vom 14. Tag bis zum Tag vor Mietbeginn 100% der Gesamtmiete.

Gleichwohl ist die Vermieterin bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

4.2 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung der vollen Gesamtmiete verpflichtet.

 

4.3 Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der

      Erklärung bei der Vermieterin. Die Kontaktdaten finden Sie sowohl auf unseren Briefköpfen, als auch auf  

      unserer Webseite.

 

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

 

5.1 Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind

      schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur

      Sorgfalt anzuhalten.

 

5.2 Der Mieter haftet für durch ihn oder ihn begleitende Personen schuldhafte Beschädigungen des

      Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt. Bei Schlüsselverlust sind die

      Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein

      Pauschalbetrag von 100,00 € fällig.

 

5.3 Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind der Vermieterin (beim Einzug) unverzüglich zu melden.

 

5.4 Werden durch Mieter Schäden am Gebäude oder Mobiliar verursacht, ist der eingetretene Schaden durch

      den Mieter zu ersetzen.

5.5 Nutzung der Klimaanlagen:

      Der Vermieter hat das uneingeschränkte Recht, vom Mieter eine zusätzliche Strompauschale von täglich € 15,- (und zwar für den        gesamt gebuchten Mietzeitraum) zu verlangen/in Rechnung zu stellen, wenn der Mieter trotz genau definierten Regeln       

      (ausführliche Darlegung/Erklärung der Regeln für die Nutzung der Klimaanlagen liegen schriftlich in den Appartements im Info-

      Ordner vor und der Mieter wird vom Vermieter beim Einzug in das jeweilige Appartement explizit darauf hingewiesen) wiederholt

      die Klimaanlage/-n entgegen den vom Vermieter vorgegebenen Regeln ineffizient, sinnlos und hingegen enorm energieintensiv

      betreibt/nutzt. Mit der beiderseitigen Annahme der rechtlich verbindlichen Buchungsbestätigung akzeptiert der Mieter diese

      Klausel/Regel, womit jedweder Widerspruch von Seiten des Mieters rechtlich ausgeschlossen ist/bleibt.

 

5.6 Beim Appartement „Leon“ weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass „Leon“ eine Deckenhöhe

      von 2,15 Meter hat und dass sich im Wohn-/Aufenthaltsraum 2 und im Schlafzimmer 1

      Betonpfeiler befinden, womit die Deckenhöhe unter den Betonpfeilern 1,85 Meter beträgt.

      Die Betonpfeiler sind mit gummierten Stoßkantenecken ausgestattet.

      Durch diesen ausdrücklichen Hinweis übernehmen wir für evtl. fahrlässige oder gar   

      vorsätzliche Stöße dagegen oder damit sonstig verursachten Verletzungen keinerlei Haftung!

 

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

 

6.1 Diese AGB befinden sich auf der Internetseite der Villa Ela www.villa-ela.eu und können von dort

      heruntergeladen werden.

 

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach

      Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages

      im Übrigen nicht berührt.

      An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und

      durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe

      kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksame bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt

      haben.

 

§ 7 Für diese AGB verantwortlich

 

Villa Ela Appartements                  Villa Ela Appartements

Gabriele Basigos                                  Gabriele Basigos

Raiffeisenstr. 3b                                    Kalligata
86836 Untermeitingen                          Kefalonia

Deutschland                                          Griechenland

Telefon:+491716254458
E-Mail:    info@villa-ela.eu
Internet: www.villa-ela.eu

§ 8 Gerichtsstand

 

7.1 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden

      Streitigkeiten ist 86150 Augsburg, Bundesrepublik Deutschland

      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

bottom of page